SPD-Ratsfraktion Nordhorn
Anträge
A Neubau von Kindertagesstätten
1. Neben dem bereits beschlossenen Neubau der Kindertagesstätte am Döppersweg errichtet die
Stadt so schnell wie möglich neue Kindertagesstätten am Baumschulenweg, auf dem NINO-
Gelände und im Neubaugebiet Oorde-Süd. Die drei letztgenannten Objekte sind so zu bauen, dass
auf ihnen Wohnungen, vorzugsweise Sozialwohnungen nach den Bestimmungen des Landes
entstehen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, Wege aufzuzeigen, wie Möglichkeiten der Beschleunigung und
Entlastung des eigenen Bauamtes genutzt werden können, z.B. durch Vergabe von
Planungsleistungen, Generalübernehmerschaft oder Systembauweise.
3. Soweit andere Träger bereit sind, ihre Einrichtungen zu erweitern, ist dieses wohlwollend zu
prüfen.
4. Die Stadt Nordhorn bittet den Landkreis, seinen Einfluss geltend zu machen, damit an der
EUREGIO-Klinik eine Kindertagesstättengruppe oder zumindest eine Großtagespflegestelle
zeitnah geschaffen wird.
B provisorische Kindertagesstättengruppen
1. Die von der Verwaltung im VA am 25.4.2018 dargestellten, in Prüfung befindlichen Objekte
– Eulennest
– Spielkreis Hesepe
– Pavillion der ehemaligen Frensdorfer Schule als Projekt der GEWO
werden seitens der Politk begrüßt.
2. Darüber hinaus erscheinen weitere Räume im
– Schulzentrum Deegfeld mit der Möglichkeit der Nutzung des Nordeingangs
– GS Pestalozzi
– GS Blumensiedlung
geeignet; die Aussage des Landesjugendamtes hinsichtlich der bei einem Schulbetrieb
beeinträchtigten Mittagsruhe kann nicht entscheidend sein, in der jetzigen Notsituation die
Errichtung provisorischer Gruppen nicht vorzunehmen. Gegebenenfalls sind derartige
Restriktionen in Hannover durch die Politik zu behandeln.
3. Damit die zum Betrieb der provisorischen Gruppen erforderlichen pädagogischen Fachkräfte auch
tatsächlich zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung kurzfristig (noch im Mai 2018) Stellen für
Erzieher/innen ausschreiben mit dem Ziel, diese zum 1.8.2018 einzustellen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den anderen Kindergartenträgern zu ermitteln, in welchem
Umfang Erzieher/innen in Nordhorn derzeit in Teilzeit arbeiten. Sodann soll die Verwaltung
wegen des absehbaren Mangels an Erziehern/innen mit den Trägern überlegen, wie bisher in
Teilzeit tätige Erzieher/innen ihre Arbeitszeit erhöhen können.
C Tagesmütter
1. Die Stadt bemüht sich, im Zusammenwirken mit dem Landkreis und freien Träger zusätzliche
Qualifizierungsangebote zu schaffen, die schneller wirken, z.B. als Blockunterricht oder als
Angebot in Teilzeit. Werden diese eingerichtet, wird die Verwaltung diese
Qualifizierungsangebote aktiv bewerben.
2. Die Stadt wird im Zusammenwirken mit dem Landkreis bereits tätige Tagesmütter mit dem Ziel
ansprechen, dass diese mehr Kinder im zulässigen Rahmen (bis zu 4 Kinder gleichzeitig) betreuen
mögen.
D Großtagespflegegruppen
1. Die Stadt übernimmt
– die Verantwortung für die Räume der Großtagespflegestellen in Nordhorn hinsichtlich
Bereitstellung/Anmietung,
– alle Neben- oder Betriebskosten,
– die Beschaffung der Ersteinrichtung und
– sonstige Sachkosten.
2. Die Stadt oder ein kurzfristig dazu bereiter Träger stellen die in den Großtagespflegestellen tätigen
Tagesmütter in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis an, soweit die
Tagesmütter nicht als Selbständige tätig sein wollen.
3. Soweit die Erstattungen des Landkreises nicht ausreichen, die entstehenden Personal- und
Sachkosten der Großtagespflegestelle zu decken, trägt die Stadt das Defizit.
E Anmeldeverfahren
1. Die Stadt führt zu 2019 ein vollständig digitales Anmeldeverfahren für alle Kindertagesstätten in
Nordhorn ein.
2. In diesem Verfahren stellen sich alle Kindertagesstätten in Nordhorn mit ihren Angeboten und
Aufnahmekriterien vor. Ziel ist, dass für die Eltern nachvollziehbar ist, in welcher Einrichtung
welche Plätze frei werden und nach welchen Kriterien diese vergeben werden.
F Kita-Planung
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Fachausschusses SJI (am 4.6.2018)
die Zeitschiene darzustellen, wann welche Schritte der beauftragten Kindertagesstättenplanung
abgearbeitet sein werden und wann die insgesamt fertig gestellte Kindertagesstättenplanung dem
Rat vorgelegt werden wird.
2. Als Folge der beauftragten Kita-Planung soll die Stadt mindestens 2 weitere in den Jahren 2020-
2022 realisierbare Standorte für Kita-Neubauten zumindest als „Schubladenplanung“ vorbereiten.