Bürgerinnen und Bürger im Land Niedersachsen haben die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen rund um die Covid-19-Impfung an die Hotline unter der Rufnummer 0800 9988665 zu richten.
Die Hotline steht Ihnen zunächst für allgemeine Fragen zum Impfen, aber noch nicht zur Vereinbarung von Impfterminen zur Verfügung.
Hotline
0800 9988665
An Feiertagen ist die Hotline geschlossen.
Die Termine der mobilen Teams, die in Alten- und Pflegeheimen impfen, werden durch die Leitung der Einrichtung in Absprache mit dem jeweiligen Impfzentrum vereinbart.
Sobald die allermeisten Alten- und Pflegeheime mit Impfstoff versorgt sind, werden alle anderen in der ersten Gruppe impfberechtigten Menschen informiert, dass auch sie in einem Impfzentrum einen Termin für die Impfung vereinbaren können. Das wird ab dem 28. Januar der Fall sein. Das Impfen der nicht in Heimen lebenden Über-80-Jährigen wird dann im Februar beginnen.
Die Terminvergabe unter der Hotline und über eine Internetplattform kann dann am 28. Januar 2021 beginnen. Alle Impfzentren sind vorbereitet für die Impfung der zuhause lebenden Impfberechtigten.
Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind als 80 Jahre, erhalten in der nächsten Woche einen Brief des Sozialministeriums. Darin werden sie schriftlich informiert, wie sie einen Impftermin vereinbaren können (telefonisch oder online), wie der Impfvorgang ablaufen wird und dass unbedingt eine zweite Impfung notwendig ist.
Aufgrund rechtlicher Hürden kann das Land die Adressen der Impfberechtigten aus dem amtlichen Melderegister für dieses Anschreiben leider nicht verwenden. Aus diesem Grund greift Niedersachsen auf die Vermietdatenbank der Deutschen Post Direkt GmbH zurück, die die hohen Ansprüche an den Datenschutz erfüllt, aber nicht vollständig ist. Es werden deshalb nicht alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind als 80 Jahre, einen Brief erhalten.
Ganz wichtig ist, dass alle Personen ab einem Alter von 80 Jahren auch dann impfberechtigt sind, wenn sie kein solches Schreiben erhalten haben!
Wenn Sie gesundheitsbedingt auf einen Einzeltransport ins Impfzentrum angewiesen sind, sprechen Sie bitte mit Ihrem Hausarzt und lassen Sie sich eine Transportbescheinigung geben, rufen Sie Ihre Krankenkasse an, um zu klären ob die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
Das Land steht dazu in Gesprächen mit der Bundesregierung und den Krankenkassen. Einige große Kassen haben bereits ihre Bereitschaft signalisiert.
Wenn das nicht der Fall ist, reichen Sie Ihre Transportbescheinigung mit Ihrer Transportrechnung bitte beim Impfzentrum mit der Angabe Ihrer Kontonummer ein. Die Kosten werden Ihnen erstattet.
Viele Landkreise und kreisfreie Städte planen zudem eigene Fahrdienste und andere Angebote, um Menschen in die Impfzentren zu bringen. Sobald wir eine Übersicht über die verfügbaren Angebote haben, werden wir hier darauf verweisen.
Sollte es Ihnen gar nicht mehr möglich sein, Ihre Wohnung/Ihr Haus zu verlassen, müssen wir Sie bitten, sich noch etwas zu gedulden. Sie werden dann zuhause geimpft, aber leider erst dann, wenn auch in Europa ein Impfstoff zugelassen ist, der keine durchgehende Kühlung benötigt und daher auch von Ihrem Hausarzt verimpft werden kann. Wir rechnen damit, dass das spätestens im Frühsommer der Fall sein wird.
Bei der Terminvergabe wird die Landesregierung von dem Unternehmen Majorel unterstützt, das die Hotline und die künftige Terminmanagement-Plattform betreibt.
Hintergrundinformationen:
Bei der Terminvereinbarung werden die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger erfasst. Dies erfolgt mit Hilfe einer strukturierten Abfrage der Impfberechtigung auf Basis ihres Alters, möglichen Vorerkrankungen sowie ihres Berufs.
Folgt daraus, dass die Bürgerin oder der Bürger zu einer der Personengruppen gehört, die nach den Kriterien der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der entsprechenden Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vorrangig gegen Covid-19 geimpft werden sollen, wird ein Termin in einem Impfzentrum der Wahl vereinbart. Andere Personen können sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut anmelden.
Erst- und Zweitimpfung müssen in einem festgelegten zeitlichen Abstand erfolgen. Um dies sicherzustellen, wird bei der Terminvergabe zugleich der Termin für die Folgeimpfung vereinbart. Eine schriftliche Terminbestätigung erfolgt per E-Mail oder per Post. In dieser wird ein QR-Code mitgeschickt, der beim Impftermin zusammen mit dem amtlichen Lichtbildausweis vorgelegt werden muss.
Wer wird zuerst geimpft?
Derzeit erhält Niedersachsen entsprechend seines Bevölkerungsanteils etwa 63.000 Impfstoffdosen pro Woche. Das bedeutet, dass noch nicht jede Person geimpft werden kann, die möchte. Bund und Länder sind daher gezwungen, zunächst bestimmte Personengruppen festzulegen, denen eine Impfung mit höchster Priorität ermöglicht wird.
Auf Grundlage der (zwischenzeitlich aktualisierten) Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) und des Ethikrates hat das Bundesgesundheitsministerium hierzu eine Verordnung erlassen, die die Reihenfolge der Impfungen entsprechend regelt.
Alle Bundesländer müssen sich an diese Reihenfolge halten. Nach der Verordnung (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf) werden zunächst folgende Personengruppen geimpft:
1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren […] sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Allein in Niedersachsen gibt es rund 800.000 Menschen, die zu dieser ersten Gruppe gehören und nach der Verordnung bereits geimpft werden dürfen. Leider erhält das Land Niedersachsen noch nicht ausreichend Impfstoff, um auch all diesen Menschen sofort ein Impfangebot machen zu können.
Die Impfung dieser Personengruppen wird leider je nach Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffs mehrere Monate dauern.
Wir bitten deshalb um Verständnis, dass deshalb zunächst die besonders gefährdeten Gruppen in den Heimen geimpft werden und die Impfzentren erst anschließend für zuhause lebende über 80-Jährige geöffnet werden.
Auch dann aber können nicht alle Impfberechtigten sofort einen Termin erhalten. Denn auch dann wird voraussichtlich nicht für all diese Menschen sofort genügend Impfstoff zur Verfügung stehen.
Text: (c) Land Niedersachsen; siehe unter:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-zur-corona-schutz-impfung-195357.html